Häufige Fragen
Firmen- und Projektunterkünfte am Hochrhein. Für Einsätze in der Schweiz und im Landkreis Waldshut.
Je nach Unterkunft ab vier Nächten oder ab einem Monat. Welche Regel für eine Einheit gilt, steht auf der jeweiligen Objektseite. Nach oben gibt es keine Grenze, mehrere unserer Einheiten sind seit Jahren durchgehend von denselben Firmen belegt.
Abgerechnet wird pro Person und Nacht. Enthalten sind Strom, Heizung und Wasser, Internet, Bettwäsche und Handtücher sowie Stellplätze. Die Reinigung kommt gesondert dazu. Eine Kaution verlangen wir nicht.
Mindestens alle zwei Wochen, die Termine stimmen wir nach Ihrem Schichtplan ab. Wer nachts arbeitet, soll nicht um zehn Uhr vormittags von einem Staubsauger geweckt werden. Der Preis richtet sich nach der Größe der Unterkunft und steht in der Buchungsbestätigung.
Ja. Vertragspartner ist immer das Unternehmen, nie der einzelne Monteur. Die Rechnung geht monatlich im Voraus raus, spätestens sieben Tage vor Monatsende, das Zahlungsziel beträgt fünf Tage. Zahlung per Überweisung, Stripe oder PayPal.
Ja, für jede untergebrachte Person. Dafür brauchen wir vorab Name, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit und einen Ansprechpartner. Für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind wir zusätzlich verpflichtet, einen Meldeschein zu führen: sie unterschreiben ihn am Anreisetag und weisen sich dabei aus. Für deutsche Staatsangehörige ist der Meldeschein seit dem 1. Januar 2025 weggefallen. Wer eine Anmeldung des Wohnsitzes unter unserer Adresse braucht, spricht das vorher mit uns ab, die Wohnungsgeberbestätigung stellen wir aus.
Melden Sie sich mehr als acht Wochen vor Anreise, verlegen wir den Termin einmal kostenfrei. Danach suchen wir gemeinsam einen Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten; dafür berechnen wir 10 Prozent des verlegten Zeitraums statt der Ablösepauschale. Das ist uns lieber als eine Absage, denn Projekte verschieben sich nun einmal.
Buchungen sind verbindlich, ein Stornorecht gibt es nicht. Sie können sich aber jederzeit durch eine Ablösepauschale lösen: mehr als acht Wochen vor Anreise 25 Prozent, bis vier Wochen 50 Prozent, bis zwei Wochen 75 Prozent, danach 90 Prozent. Die vollständige Staffel steht in Ziffer 5.3 der AGB. Damit ist die Sache erledigt. Was wir anderweitig vermieten, rechnen wir an, und Sie können jederzeit einen Ersatzmieter benennen.
Ja, jederzeit und ohne Zusatzkosten. Wir brauchen nur vorher die Namen, wegen der Meldescheine und der Zuordnung. Bei Zweischichtbetrieb und rollierenden Teams ist das der Normalfall.
Die Unterkunft steht ab 16 Uhr bereit, danach ist die Anreise rund um die Uhr möglich, auch nachts um drei. Es gibt keine Rezeption und niemanden, der auf Sie wartet. Den Zugangscode bekommen Sie vorher. Die Abreise erfolgt bis 11 Uhr.
In der Regel ja, und ohne Zusatzkosten. Ob eine Unterkunft für Transporter oder Sprinter geeignet ist, steht auf der Objektseite. Ausnahmen weisen wir dort ausdrücklich aus.
Nein. Sie bekommen immer die gesamte Unterkunft zur alleinigen Nutzung, sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich einzelne Zimmer stehen. Das ist der Normalfall, auch wenn Sie die Plätze nicht alle belegen.
Dazu haben wir eigene Seiten mit dem Wichtigsten für entsendende Betriebe. Wir sind keine Rechtsberatung, kennen die Fragen aber aus dem Alltag. Am schnellsten geht es meist telefonisch.
Noch etwas offen? Rufen Sie an oder schreiben Sie, wir antworten in der Regel am selben Tag.